Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen



1. Vertragsabschluss

Jegliche Angebote des Unternehmens sind, sofern nicht in Schriftform anders vereinbart, freibleibend. Erst durch Annahme und Bestätigung des Unternehmers findet eine vertragliche Bindung statt, welche in mündlicher, schriftlicher, telefonischer oder elektronischer Form erfolgen kann. Welche der genannten Formen gewählt wird steht dem Unternehmer frei.

2. Leistung

Der Umfang der Vertraglichen Leistung richtet sich nach der Bestätigung (Nummer 1, AGB) des Unternehmers. Für Leistungen welche von Dritten erbracht werden, hat das Unternehmen lediglich eine vermittelnde Tätigkeit.
Die vertragliche Leistung umfasst (außer in Schriftform anders vereinbart) nicht:
2.1. Die Erfüllung des Zwecks der Fahrt
2.2. Beaufsichtigung von Gepäck beim Be- und Entladen
2.3. Beaufsichtigung von Fahrgästen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen
2.4. Beaufsichtigung von Handgepäck in jeglicher Form welches im Fahrgastraum zurückgelassen wird.

3. Leistungsänderung

3.1. Leistungsänderungen durch den Kunden:

Änderungen durch den Kunden, welche nach Fahrtantritt vorgenommen werden (Änderungen der Fahrstrecke, Pausenzeiten, Aufenthaltszeiten etc.), sind nur im Rahmen der rechtlichen Vorgaben (Lenk- und Ruhezeiten, Schichtzeiten usw.) möglich. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Fahrer nach Rücksprache mit dem Unternehmen. Jegliche Änderung durch den Kunden muss in schriftlicher Form auf dem Fahrauftrag unter dem Punkt „Bemerkungen“ notiert und vom Kunden unterschrieben werden.

3.2. Leistungsänderungen durch den Unternehmer:

Abweichende Reiseleistungen welche nach Vertragsabschluss eintreten, sind dem Unternehmer gestattet, wenn hierfür das Verschulden durch Dritte oder höhere Gewalt vorliegen und sie nicht vom Unternehmer wider Treu und Glauben herbeigeführt werden.

4. Preise und Zahlungen

4.1. Es gelten die vertraglich festgelegten Preise
4.2. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Sollte ein Zahlungsverzug festgestellt werden, behalten wir uns das Recht vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Die Mahngebühr beträgt pro Mahnstufe 4,00EUR.
4.3. Mehrkosten, welche durch Änderungen des Kunden anfallen (z.B. Mehrkilometer, längere Aufenthalte etc.) sind gesondert zum vertraglich abgeschlossenen Preis zu bezahlen. Hierbei fällt für den gefahrenen Mehrkilometer ein Betrag von 2 Euro und pro halbe Stunde 50 Euro an.
4.4. Anfallende Kosten durch mutwillige Beschädigung werden mit dem Reparaturbetrag in Rechnung gestellt. Verunreinigungen (Mutwillige Müllentsorgung, Erbrechen, Verrichtung der Notdurft außerhalb des WCs, o.Ä.) werden nach Einzelfallprüfung vor Ort mit einem Betrag von 100 Euro durch den Fahrgast beglichen. Sollte der Fahrgast diesen Betrag nicht bar bezahlen können, behalten wir uns das Recht vor, die Personalien des Fahrgastes aufzunehmen und eine gesonderte Rechnung zu stellen. Handelt es sich um eine unverhältnismäßige Verschmutzung behält sich der Unternehmer das Recht vor, die Verunreinigung/den Schaden mit Fotos zu dokumentieren und einen gesonderten Aufschlag zum ursprünglichen Rechnungsbetrag zu berechnen.
4.5. Bei Anmietfahrten sind zusätzlich entstehende Kosten (Parkgebühren, Straßengebühren, Fährkosten usw.) nicht im Angebotspreis enthalten, außer es wurde in schriftlicher Form vereinbart.

5. Preiserhöhung

Der Unternehmer ist berechtigt, den vertraglichen Reisepreis um bis zu 10% zu erhöhen. Grundlage hierfür können steigende Dieselpreise, Änderungen der Mautgebühren oder Fährgebühren, sowie andere Kostenpunkte welche mit dem Transport in Zusammenhang stehen, sein. In jedem Fall hat der Kunde das Recht, sich diese Preisänderungen auf ausdrücklichen Wunsch belegen zu lassen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen der Buchung und dem eigentlichen Reisetermin mindestens 3 Monate liegen und die für die Preiserhöhung verantwortlichen Gründe vom Unternehmer nicht vorhersehbar waren. Bei Erhöhung des Preises um über 5% ist der Kunde berechtigt, unverzüglich nach Bekanntgabe der Erhöhung von seiner Buchung zurückzutreten. Dies bedarf der Schriftform und muss dem Unternehmer sofort mitgeteilt werden. Desweitern ist der Unternehmer berechtigt, den Fahrpreis zu erhöhen, wenn die tatsächliche Abfahrtszeit von der vereinbarten Abfahrtszeit durch Kundenverschulden abweicht. Hierfür wird ein Stundensatz von 120 EUR/Stunde veranschlagt, er wird in der Rechnung auf halbe Stunden verrechnet.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

Der Kunde ist jederzeit berechtigt, vor Fahrtantritt von seiner gebuchten Reise zurück zu treten. Da jedoch in diesem Falle dem Unternehmen ein finanzieller Schaden entsteht, erhebt das Unternehmen folgende pauschale Zahlungen:
Bei Tagesfahrten sowie Mehrtagesfahrten mit Übernachtung oder anderen vorher entstanden Kosten/Leistungen (z.B. Eintrittskarten / Reservierungs-/ Stornogebühren):
• Bis 40 Tage (bei Mehrtagesfahrten) bzw. 4 Tage (bei Tagesfahrten) vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
• Bis 30 Tage (bei Mehrtagesfahrten) bzw. 3 Tage (bei Tagesfahrten) vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
• Bis 20 Tage (bei Mehrtagesfahrten) bzw. 2 Tage (bei Tagesfahrten) vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
• Bis 10 Tage (bei Mehrtagesfahrten) vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
• Weniger als 10 Tage (bei Mehrtagesfahrten) vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
• Bis ≤ 1 Tag bei Tagesfahrten vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

Falls der Kunde selbst die Reise nicht antreten kann wird ihm gestattet, eine Ersatzperson bei zu bringen. Dies ist nur gestattet, wenn die Ersatzperson den besonderen Ansprüchen der Fahrt und des Unternehmens gerecht wird. Sollte der Kunde die Fahrt nicht antreten können, empfehlen wir ihm, dies in schriftlicher Form dem Unternehmen schnellstmöglich anzuzeigen.

7. Rücktritt und Kündigung durch das Unternehmen

Der Unternehmer kann dem Kunden kündigen, wenn dieser die Fahrt erheblich stört und dies auch nach mehrfacher Aufforderung (im Normalfall 2 Mal) nicht unterlässt, sodass seine Anwesenheit den normalen Fahrbetrieb sowie die anderen Kunden in erheblichem Maße beeinträchtigt. Dem Unternehmen stehen in diesem Fall trotzdem die Reisekosten zu.

Der Unternehmer führt jede Reise nur mit einer Mindestanzahl von mindestens 20 Personen durch. Sollte die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Unternehmer bis spätestens 14 Tage vor Reisetermin die Reise absagen. In diesem Falle hat der Unternehmer unverzüglich (sofort ab dem Zeitpunkt an dem ihm das nichterreichen der Mindestanzahl an Fahrgästen ersichtlich wird) die Reisegäste darüber zu informieren und dem Kunden bereits geleistete Zahlung für diese Reise unverzüglich zurückzuerstatten.

8. Haftung

Der Unternehmer haftet bei Personenschäden nur, wenn diese bei der eigentlichen Beförderungsleistung (der Fahrt im Omnibus) passieren und eindeutig auf ein Fehlverhalten des Fahrpersonals und/oder nicht ordnungsgemäße Aufklärung durch das Fahrpersonal beruhen. Die Haftungssumme ist abhängig vom jeweiligen Reisepreis. Die Haftung entfällt bei Personenschäden, welche auf der Missachtung von Sicherheitsanweisungen durch Fahrer und Personal des Unternehmers beruhen.
Für Sachschäden haftet der Unternehmer nur bis zu einer Höhe von 1000€ pro Person und nur dann, wenn diese Sachschäden auf den Unternehmer zurückzuführen sin
Des Weitern haftet der Unternehmer nicht für Personen- oder Sachschäden, sowie für Störungen bei Leistungserbringung von Dritten, für die der Unternehmer lediglich eine Vermittlertätigkeit übernimmt (z.B. Unfälle beim Skifahren, nichtanfahren von Skigebieten wegen Sperrungen des Skigebiets aufgrund höherer Gewalt etc.).

9. Ausschluss von Anspruch und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder mangelnder Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde bis spätestens 1 Monat nach Reiseende beim Unternehmer geltend zu machen. Nach dieser Frist ist der Kunde nur berechtigt seine Ansprüche noch schriftlich geltend zu machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach 6 Monaten, alle sonstigen Ansprüche verjähren spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Reise. Erklärt der Unternehmer nach Anzeigen eines Reisemangels durch den Kunden das dieser geprüft wird, gilt die Verjährungsfrist erst wieder ab dem Zeitpunkt, an dem der Unternehmer dem Kunden angibt, dass seine Prüfung beendet ist.

10. Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen

Der Fahrgast besitzt das Recht, eigene Getränke und Speisen auf unseren Fahrten im Bus zu verzehren. Es ist jedoch nicht gestattet, eigens mitgebrachten, hochprozentigen Alkohol (Likören, Schnaps, Mischgetränke, o.Ä.) in unseren Bussen zu verzehren. Außerdem ist es nicht gestattet, generell alkoholische Getränke in großen Mengen (Bierkisten, Tragerl, o.Ä.) im Bus zu verzehren. Hier behält sich der Unternehmer das Recht vor, diesen durch das Begleitpersonal bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung abnehmen und sicher verwahren zu lassen. Nach Beendigung der Leistung werden die verwahrten Gegenstände an den Kunden wieder ausgehändigt.

11. Weisungsbefugnis des Begleit-/Servicepersonals

Nach Möglichkeit wird jede Reise durch ein Begleit-/Servicepersonal unterstützt, um für das leibliche Wohl zu sorgen. Während der Beförderungszeit ist diesem im Bus Folge zu leisten.

12. Reisegepäck

Der Unternehmer schließt die Beförderung von radioaktiven, explosionsfähigen, leicht entzündlichen, übel riechender oder ätzende Stoffe, sowie unverpackte Gegenstände welche Fahrgäste verletzen können vom Transport aus.

13. Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen dem Unternehmen „Johannes Rauch – Omnibusunternehmen“ und dem Kunden unterliegt dem Deutschen Recht.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte einer dieser Bestimmungen unwirksam sein hat dies nicht zur Folge, dass die anderen Bestimmungen unwirksam werden.

15. Firmenadresse

Johannes Rauch – Omnibusunternehmen
Illerstraße 26
87487 Wiggensbach

Tel.: 08370/9291122
E-Mail: info@rauch-omnibus.de
Internetadresse: www.rauch-omnibus.de